Abnahmekontrolle

Abnahmekontrolle nach NIV (Art. 35)

Die Abnahmekontrolle ist eine gesetzlich vorgeschriebene, unabhängige Prüfung. Sie muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss einer Elektroinstallation erfolgen, denn eine Abnahmekontrolle Elektro ist Pflicht. Sie gibt eine externe Zweitmeinung und überprüft, ob die vorherige Schlusskontrolle korrekt durchgeführt wurde.

Ein zugelassenes Kontrollorgan prüft die gesamte Anlage und kontrolliert den bestehenden Sicherheitsnachweis (SiNa). Besonders wichtig sind Schutzleiterverbindungen, Erdungen und der Personenschutz über FI-Schalter. Wir messen und testen alle Komponenten, um die Sicherheit eindeutig zu bestätigen. Details zu den Kosten finden Sie unter unsere Preise.

Die Kontrolle darf nicht vom gleichen Unternehmen durchgeführt werden, das die Installation oder die Schlusskontrolle erledigt hat. Nach erfolgreicher Prüfung unterschreibt der Kontrolleur den Sicherheitsnachweis, und das Prüf- und Messdossier wird an den Netzbetreiber übermittelt. So wird das Verfahren der Abnahmekontrolle Elektro korrekt abgeschlossen.

Wir sehen die Abnahmekontrolle als vollständige Schlusskontrolle. Dabei prüfen wir alle Installationen sorgfältig und erstellen ein neues Mess- und Prüfprotokoll. Dank dieser Vorgehensweise erkennen wir Mängel frühzeitig und sichern den langfristigen Betrieb. Im Rahmen der Abnahmekontrolle Elektro ist uns gründliches Arbeiten besonders wichtig, weil wir die Bauherren zufriedenzustellen und maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Unabhängige Zweitmeinung: Sichern Sie Ihre Neuinstallation gesetzlich ab.

Termin für Abnahmekontrolle anfragen

Nach oben scrollen