
Erstprüfung nach NIV (Art. 24)
Die Erstprüfung nach NIV Art 24 ist eine obligatorische Eigenkontrolle, die direkt nach Abschluss einer Elektroinstallation und vor der Inbetriebnahme durchgeführt wird. Sie stellt sicher, dass die Anlage alle Sicherheitsanforderungen der NIV und NIN erfüllt und schützt so Personen und Sachwerte vor Schäden.
Ziel & Verantwortung: Nur eine mängelfreie Anlage übergebe ich dem Eigentümer zur Nutzung und schließe sie ans Netz an. Der Elektroinstallateur, der die Anlage erstellt hat, führt diese Prüfung selbstständig durch. Informationen zu meinen Dienstleistungen und Konditionen finden Sie unter unsere Preise.
Ablauf: Ich kontrolliere die Anlage visuell, teste alle Funktionen und führe erforderliche Messungen durch, darunter Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und Schutzleiterprüfung. So erkenne ich mögliche Schwachstellen oder Fehler vor der Inbetriebnahme.
Dokumentation: Alle Ergebnisse halte ich in einem Prüfprotokoll fest. Dieses Protokoll bildet die Grundlage für den Sicherheitsnachweis (SiNa) und dient gleichzeitig als Nachweis für Eigentümer, Behörden oder Versicherungen.
Durch diese systematische Erstprüfung gewährleiste ich die Sicherheit der Anlage, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die normgerechte Übergabe an den Eigentümer. Damit lassen sich Risiken minimieren und teure Nacharbeiten verhindern.
Sicherer Netzanschluss: Die fachgerechte Erstprüfung als Basis für Ihr Projekt.
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